Sie melden sich zunächst per E-Mail oder Nachricht auf dem Anrufbeantworter bei uns an (bitte Ihre Versicherung und eine Rückrufnummer angeben).
Eine Überweisung ist hierfür nicht nötig. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen zurück und erfragen ggf. weitere Daten.
Sie könne sich dann direkt auf unsere Warteliste setzen lassen und falls gewünscht einen Termin für ein Kennenlerngespräch vereinbaren.
Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn noch eine Abklärung der Indikation (Vorliegen einer psychischen Erkrankung) erfolgen muss.
Sobald ein Therapieplatz frei wird, melden wir uns bei Ihnen. Wenn Sie das freie Zeitfenster annehmen möchten, reservieren wir dieses jede Woche für Sie. Anderenfalls entsteht eine weitere Wartezeit,
bis ein passendes Zeitfenster gefunden wird. Hier gilt: je flexibler Sie sind, umso kürzer wird die Wartezeit.
Wir laden Sie erst zu einem Erstgespräch ein, wenn der Beginn einer Behandlung absehbar ist. Sie erhalten vorher von uns per Mail oder Post die Anmeldeunterlagen für die Behandlung in unserer Praxis. Diese Unterlagen bringen Sie bitte unterschrieben zum Erstgespräch mit.
Wichtiger Hinweis:
Für die Aufnahme einer Psychotherapie ist die Einwilligung aller Sorgeberechtigten erforderlich. Bitte klären Sie dies bereits vor der Anmeldung ab. Das Erstgespräch kann nur stattfinden,
wenn alle Sorgeberechtigten die Einverständniserklärung unterschrieben haben.
Das Erstgespräch findet immer mit dem Patienten und allen Sorgeberechtigten statt.
Bei volljährigen Patienten, die bereits selbstständig versichert sind (keine Familienversicherung), ist die Teilnahme der Eltern nicht nötig.
Seit Sommer 2024 gibt es in der privaten Versorgung die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde. Diese umfasst 5 Sitzungen, welche ohne vorherigen Antrag durch die Krankenkassen (sofern nicht vom Tarif ausgenommen) übernommen werden. In dieser Phase findet die Diagnostik statt. In diesen Prozess werden alle relevanten Personen mit einbezogen (z.B. Eltern, Lehrer, Mitbehandler und andere Bezugspersonen). Zum Abschluss der Probatorik wird gemeinsam entschieden, ob und mit welchen Zielen eine Therapie begonnen wird. Hierfür wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Dabei werden Sie über alle wesentlichen Aspekte der Psychotherapie aufgeklärt. Außerdem werden Therapieziele und die dafür geplanten Methoden festgehalten. An dieser Stelle wird auch entschieden, ob eine Kurzzeittherapie (KZT: 24-30 Sitzungen) oder Langzeittherapie (LZT: 60-75 Sitzungen) beantragt wird. Nach Ihrer Einwilligung wird gemeinsam der Antrag an die Krankenkasse gestellt.
Die Probatorik umfasst weitere 5 Sitzungen, welche ebenfalls ohne vorherigen Antrag durch die Krankenkassen übernommen werden. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte "Therapie auf Probe". Diese Zeit dient dazu die Zeit bis zur Bewilligung der Behandlung durch die Krankenkasse zu überbrücken. Außerdem können Therapeut und Patient sich besser Kennenlernen und Vertrauen zueinander aufbauen. Denn nur wenn sich der Patient wohl fühlt, kann eine Behandlung auch gelingen.
In der Regel findet eine Therapiesitzung pro Woche statt. Diese dauert jeweils 50 Minuten und beginnt immer zur gleichen Zeit und Wochentag.
Die Gesamtdauer der Therapie hängt wesentlich von der Zuverlässigkeit der Patienten, Urlaubs- und Krankheitszeiten ab. Je nach Bewilligungsumfang dauert eine Behandlung
zwischen einem halben und zwei Jahren.
Wir behandeln nach dem Richtlinienverfahren (kognitive) Verhaltenstherapie.
Der Ablauf der einzelnen Behandlungen unterscheidet sich natürlich. Zu Beginn erfolgt immer eine Psychoedukation (Aufklärung) über die Symptomatik,
deren Entstehung und Aufrechterhaltung. Danach folgt die Durchführung individuell zusammengestellter Behandlungsmethoden. Je nach Symptomatik
ist es meist sinnvoll Bezugspersonen mit in die Behandlung einzubeziehen. Als Faustregel gilt: je jünger der Patient, umso mehr Einbezug der Bezugspersonen (i.d.R. die Eltern).
Bei Bedarf werden auch Lehrer, Sozialarbeiter oder weitere Mitbehandler mit eingebunden. Bei einer medikamentösen Mitbehandlung erfolgt bei Bedarf auch ein Austausch mit den medizinischen Kollegen.
Zum Abschluss der Behandlung nehmen wir immer eine sogenannte Rückfallprophylaxe vor. Das heißt wir versuchen Rückfälle vorzubeugen bzw. den Umgang mit Rückfällen vorzubereiten. Wenn Sie das wünschen, können Sie nach Beendigung der Therapie von uns eine Epikrise (Abschlussbericht) erhalten. Diese fasst die Ergebnisse der Behandlung zusammen und enthält ggf. weitere Empfehlungen. Dieses Dokument können Sie dann an andere Mit- oder Nachbehandler weitergeben. Außerdem legen wir Wert auf einen persönlichen Abschiedstermin, bei dem sich Patient und Therapeut bei einer Aktivität ihrer Wahl voneinander verabschieden können.
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