Kostenübernahme

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Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei einer entsprechenden Indikation auf Antrag die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Wir als Privatpraxis können gesetzlich versicherte Patienten nur unter bestimmten Bedingungen behandeln - im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Hierzu stellen Sie vor Therapiebeginn einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse. Darin müssen Sie nachweisen, dass Sie trotz angemessener Suche keinen Therapieplatz in einer Kassenpraxis bekommen haben oder die Wartezeit hierfür unzumutbar wäre. Nach Genehmigung bezahlen Sie die Therapiekosten vorerst selbst und reichen dann die Rechnungen zur Erstattung bei der Krankenkasse ein. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Verfahrensweisen je nach Krankenkasse variieren können und dass nicht alle Anträge genehmigt werden. Sie sollten sich im Vorfeld genau über die Richtlinien Ihrer Krankenkasse informieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie erst auf die Warteliste aufnehmen können, wenn Sie eine Zusage Ihrer Krankenkasse erhalten haben. Die Beantragung kann erfahrungsgemäß bis zu drei Monate dauern und ggf. einen oder mehrere Widersprüche gegen Ablehnungen der Krankenkasse erfordern.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.therapie.de

Private Krankenversicherung

Bei privat versicherten Patienten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen abgeschlossenen Vertrag ab. Sie sollten sich bei Ihrem Kostenträger (z.B. Beihilfe, Heilfürsorge, private Krankenversicherung) informieren, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Therapiekosten übernommen werden. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von uns eine Checkliste mit allen relevanten Fragen, die Sie an Ihre Krankenkasse stellen sollten.

Selbstzahler

Es besteht bei allen Versicherungsformen immer die Möglichkeit die Behandlungskosten selbst zu tragen. Selbstzahler übernehmen sämtliche Honorarforderungen auf eigene Kosten und reichen diese auch nicht zur Kostenübernahme bei ihrem Versicherer ein. So können Sie ohne Wartezeit durch Antragsverfahren direkt mit der Behandlung starten und die Diagnosen und Leistungen werden bei Ihrem Versicherer nicht dokumentiert.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.therapie.de

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